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Verleihbedingungen

  1. Reservierungen bitte per Mail an verleih@kjr-traunstein.de. Anfragen können Sie gerne auch telefonisch unter 08664/927194.
  2. Die Reservierung ist mit der Rückantwort vom KJR-Traunstein verbindlich.
  3. Stornierungen: Bitte informieren Sie uns rechtzeitig, wenn Sie von der Reservierung zurücktreten. Bei kurzfristigen Absagen wird eine Verwaltungspauschale von  20,00 Euro in Rechnung gestellt.
  4. Die Leihgebühr wird nach dem Verleihvorgang und der Endkontrolle durch KJR Personal in Rechnung gestellt. Die Rechnung muss innerhalb 14 Tage überwiesen werden.
  5. Die Abholung und Rückgabe der Geräte erfolgt in der Regel beim Büro KJR Traunstein in Schützing 2, 83339 Chieming .

    Bitte vereinbaren Sie vorher telefonisch oder per Mail einen Termin.

  6. Sollten Sie die entliehenen Spielgeräte außerhalb der vereinbarten Zeit auf unserem Gelände abstellen, bleibt die Haftung bei Ihnen. Für das ordnungsgemäße Unterbringen der Gegenstände durch uns, wird eine Gebühr von 20.- € in Rechnung gestellt
  7. Bitte beachten Sie bei der Abholung, dass die Fahrer die richtigen Fahrerlaubnisse haben. Die Prinzen- und Drachenhüpfburg sind auf Hängern bis  450 kg, der Kletterleuchtturm, das Piratenschiff, die Sansibar und das Geschirrmobil haben Hänger bis 750kg.
  8. Es kann vorkommen, dass Spielgeräte nicht beim KJR sondern bei einem anderen Entleiher abgeholt werden müssen (zeitliche Überschneidungen). Für diesen Fall erklärt sich der Entleiher bereit, dass seine Kontaktdaten weitergegeben werden dürfen (Datenschutz). Sollten Sie das nicht erlauben, bitte schriftlichen widerrufen.
  9. Zu Ihrer eigenen Sicherheit füllen Sie bei Übergabe zwischen Entleihern das Übergabeprotokoll aus.
  10. Die Hüpfburgen und Spielgeräte müssen trocken und sauber zurückgebracht werden. Ansonsten wird eine Reinigungspauschale von 100.- Euro für die zwei großen Hüpfburgen und 50.- Euro für die kleineren Hüpfburgen in Rechnung gestellt.
  11. Bitte beachten Sie, dass die Hüpfburgen nicht mit Schuhen genutzt werden dürfen und keine spitzen und scharfen Gegenstände (auch an der Kleidung) in die Hüpfburg dürfen.
  12. Bitte melden Sie entstandene Schäden sofort, bevor sich der Schaden vergrößert, oder nachfolgende Entleiher sich verletzten könnten.
  13. Überprüfen Sie vor jeder Fahrt mit den Hängern, die Funktionalität der Anhängerbeleuchtung.

                                                                                         Haftung

  • Der Entleiher ist dafür verantwortlich, die entliehenen Gegenstände so zu verwahren, dass Sie nicht gestohlen oder beschädigt werden können. Bei Diebstahl oder Beschädigung haftet der Entleiher.
  • Der Entleiher muss die Gerätschaften nach Anleitung aufbauen und vor Gebrauch auf Ihre Funktionalität überprüfen.
  • Der KJR haftet nicht für unsachgemäße Nutzung.
  • Ebenfalls haftet der KJR nicht bei Personen- oder Sachschäden an Dritten, die während des Auf- und Abbaus oder der Nutzung entstehen. Bitte beachten Sie auch die Aufsichtspflicht während des Gebrauchs.
  • Die Anhänger des KJR Traunsteins sind versichert. Bei Unfällen im Straßenverkehr haftet die Autoversicherung des Transportfahrzeuges für Schäden an Dritten.